Tierschutzgesetz / Menschenschutzgesetz

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Heute wollte ich für unser Aquarium, das wir schon etwa 25 Jahre mit Goldfischen in Betrieb haben, nachdem einer verendet war, zwei neue Goldfische kaufen. Nichtsahnend fuhr ich zum sogenannten „Megazoo“ nach Wien/Stadlau. Zuerst machte ich einen Blick zu den Aquarien, ob es welche zum Verkauf gibt, dann suchte ich einen Verkäufer und fand auch einen. Aber jetzt kommt die ernüchternde Weisheit des Tages: Für ein 60l -Aquarium darf er mir laut Tierschutzgesetz keinen Goldfisch verkaufen. Ein Goldfisch braucht einen Teich!!!

Gibt es ein Menschenschutzgesetz, das regelt, das in einer 40m2 Wohnung auch nur 2 Menschen wohnen dürfen und nicht wie durchaus üblich  6 oder mehr Personen?

Ich bin dann am Abend in ein Zoofachgeschäft in unserer Nähe gegangen und der Besitzer hatte kein Problem hatten mir zwei kleine Goldfische zu verkaufen. Das war aber kein Schwarzmarkt, sondern ein Geschäft  mitten in der Innenstadt, wo die kompetente Beratung gratis dabei war.

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